Ihre Ansprüche bei Verspätungen

Fahrgastrechte & Garantien

Bei der Komplexität des Bahnverkehres sind Verspätungen und Zugausfälle leider nicht immer vermeidbar. Sollte Ihre Fahrt mit uns mal nicht planmäßig laufen, können Erstattungsansprüche aufgrund von Fahrgastrechten oder einer Kundengarantie bestehen.

Am 7. Juni 2023 sind die neuen Regelungen der EU-Fahrgastrechteverordnung in Kraft getreten.
Keine Sorge, es bleibt bei den hohen Standards bei Fahrgastrechten.

Im Vergleich zu den bekannten Regelungen für Erstattung und Entschädigung gibt es lediglich zwei Änderungen:

Entschädigung bei Unwettern
Die neue EU-Verordnung sieht vor, dass Eisenbahnverkehrsunternehmen keine Entschädigung zahlen müssen, wenn die Verspätung durch außergewöhnliche Umstände, wie Naturkatastrophen, verursacht wird. Gewöhnliche witterungsbedingte Ereignisse fallen aber nicht unter diese Kategorie. Lediglich bei wenigen Ausnahmeereignissen, wie einer Jahrhundertflut oder anderen großen Naturkatastrophen, gibt es künftig keinen gesetzlichen Anspruch auf Entschädigung mehr.

Entschädigung beim Eingriff Dritter
Bei Eingriffen durch menschliche Dritte, z. B. bei Kabeldiebstahl oder Polizeieinsätzen am Gleis, wird keine Entschädigung mehr gezahlt.

Hier finden Sie einen kurzen Überblick über Ihre Ansprüche bei Verspätungen im direkten Vergleich:

Kurzübersicht Fahrgastrechte und Kundengarantie

Die richtigen Ansprechpartner

Die Kundengarantie greift, wenn Sie eine Fahrkarte zum SH-Tarif besitzen. Die hvv Garantie wurde mit Einführung des Deutschlandtickets ab 1. Mai 2023 ausgesetzt.

Den Antrag für Erstattungen aufgrund der NAH.SH-Kundengarantie richten Sie bitte direkt an den Service des Verkehrsverbundes.

Ansprechpartner und weitere Informationen finden Sie hier:

Zur NAH.SH-Garantie: www.nah.sh

Die gesetzlichen Fahrgastrechte gelten im gesamten Eisenbahnverkehr in Deutschland für alle Züge, unabhängig davon, von welchem Eisenbahnunternehmen sie betrieben werden. Darüber hinaus gelten die Rechte auch für Reiseketten mit Zügen verschiedener Eisenbahnunternehmen, die mit einer durchgehenden Fahrkarte ("Durchgangsfahrkarte") genutzt werden. Für Fernverkehrstickets sowie DB-Pauschalticktes (Schleswig-Holstein-Ticket, Quer-durchs-Land-Ticket) kommen ausschließlich Ansprüche aus den gesetzlichen Fahrgastrechten in Frage.

Bitte stellen Sie Ihren Antrag direkt an das Servicecenter Fahrgastrechte. Hier geht's zum Antragsformular. Dort finden Sie auch alle weiteren Informationen.

Sonstige Beschwerden, Schlichtungstelle, Eisenbahn-Bundesamt

Mit sonstigen Beschwerden, die im Zusammenhang mit einem Beförderungsvertrag mit der nordbahn stehen, wenden Sie sich bitte direkt an unseren Kundendialog. Sollten Sie mit den Entscheidungen der nordbahn zu Ihren Einwänden nicht zufrieden sein, können Sie sich an die Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr wenden:

söp_Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr e.V.
Fasanenstraße 81
10623 Berlin
Tel.: 030/6449933-0
E-Mail: kontakt@soep-online.de
www.soep-online.de

Nationale Durchsetzungsstelle für die gesetzlichen Fahrgastrechte ist das:
Eisenbahn-Bundesamt (EBA)
Referat Fahrgastrechte
Heinemannstraße 6
53175 Bonn
Tel.: 0228/30795-400
www.eba.bund.de [Online-Beschwerdeformular in der Rubrik "Fahrgastrechte"]