FAQ

Hier haben wir für Sie häufige Fragen zusammengestellt und verständlich beantwortet:

Für die nordbahn gelten die allgemeinen Nahverkehrstickets der Tarifverbünde NAH.SH und hvv.

Zudem erkennen wir Regionalverkehrsfahrkarten der Deutschen Bahn sowie das Schleswig-Holstein-Ticket und das Quer-durchs-Land-Ticket an.

Das Niedersachsen-Ticket gilt nur im Abschnitt Hamburg–Pinneberg–Prisdorf.

Für den Ticketkauf können Sie sämtliche Möglichkeiten der nordbahn, der Verbünde hvv und NAH.SH sowie der DB und der anderen Partnerunternehmen im norddeutschen Nahverkehr nutzen:

  • Mobil in den Apps von DB, hvv und NAH.SH
  • Im Internet: Auf der hvv Website (hvv Tickets), auf der Website von NAH.SH (SH-Tarif) sowie bei der Deutschen Bahn.
  • In den Verkaufsstellen in und an vielen Bahnhöfen
  • An den Ticketautomaten an Stationen

Ja, für Fahrten im SH-Tarif werden BahnCards für Einzelfahrten mit 25% Rabatt anerkannt.

Für Fahrten innerhalb des hvv wird nur die BahnCard 100 anerkannt.

Auf Fahrten, bei denen Sie mit der nordbahn starten und Ihr Ziel in einem anderen Bundesland liegt (und in die umgekehrte Richtung), verlassen Sie den Bereich des SH- und hvv-Tarifs.

Im Regionalverkehr

Nutzen Sie ausschließlich Regionalbahnlinien (RB) oder Regionalexpresslinien (RE), so gilt der Regionaltarif der Deutschen Bahn. Entsprechende Tickets zu Zielen in Niedersachsen, Bremen und Mecklenburg-Vorpommern können auch an den Automaten der nordbahn erworben werden.

Ausnahme: Auf Fahrten von unseren Halten Prisdorf, Pinneberg, Hamburg Dammtor, Hamburg Hbf und Hamburg-Altona nach Niedersachsen gilt der sogenannte Niedersachsentarif. Solche Tickets sind an den Automaten und in den Verkaufsstellen der DB erhältlich.

Im Fernverkehr

Nutzen Sie auf Ihrer Fahrt auch Fernverkehrszüge (IC, ICE), kommt der Fernverkehrstarif der Bahn zur Anwendung. Wenn Sie ein einziges Ticket für die gesamte Fahrt kaufen möchten, ist dies an Automaten und Verkaufsstellen der DB, auf bahn.de und in der DB-App möglich.

  • Grundsätzlich gilt: Mitfahrt nur mit gültigem Fahrausweis – Fahrkarte muss vor Fahrtantritt gekauft werden.
  • Tickets, ob gedruckt oder digital, müssen bei der Fahrt vorgezeigt werden können.
  • kein Ticket, räumliche oder zeitliche Gültigkeit überschritten: Ein erhöhtes Beförderungsentgelt kann unterschiedlich hoch ausfallen, beträgt aber meistens 60,00 EUR.
  • Bezahlmöglichkeiten – siehe auch Hinweise auf dem ausgehändigten EBE-Beleg:
    • per Überweisung
    • in den NAH.SH-Kundenzentren Bad Segeberg und Eckernförde
    • an den Fahrkartenautomaten entlang der Strecken Bad Oldesloe – Neumünster – Büsum, Flensburg – Eckernförde – Kiel und Kiel – Rendsburg – Husum – Bad St. Peter-Ording
  • Eine Reduzierung des erhöhten Beförderungsentgeltes auf eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 7,00 EUR ist nur möglich, wenn nachträglich nachgewiesen wird, dass man zum Zeitpunkt und am Ort der Fahrkartenprüfung im Besitz einer persönlichen Zeitkarte (z. B. Deutschlandticket-Abo) gewesen ist. Dies ist persönlich nur in den NAH.SH-Kundenzentren Eckernförde oder Bad Segeberg möglich. Alternativ nutzen Sie bitte die auf dem EBE-Beleg angegebenen Kontaktdaten mit den dazugehörigen Nachweisen.

Den Fahrplan unserer Linien zum Download finden Sie in unserer Rubrik Reiseplanung. Dort informieren wir Sie auch im Voraus über zeitweilige Änderungen, z.B. bei Baumaßnahmen an der Strecke.

Unsere Fahrten werden auch in den Fahrplanbüchern sowie auf den Internetseiten und Apps von hvv, NAH.SH und der Deutschen Bahn aufgeführt.

Im Internet

Auf der Startseite im Stationsmonitor können Sie die Pünktlichkeit der nächsten Züge der nordbahn an Ihrer Station aufrufen. Zudem erreichen Sie nordbahn.de mit dem Smartphone in einer mobilen Version, für eine komfortablere Bedienung mit dem Handy.
Alle Fahrten der nordbahn mit den prognostizierten Pünktlichkeiten finden Sie auch in den Verbindungsauskünften und Apps der Deutschen Bahn und der NAH.SH.

Unterwegs

An den Bahnsteigen informiert die Deutsch Bahn über Durchsagen und Anzeigen über die Abfahrtzeiten der nordbahn. Die Monitore in den Eingangsbereichen unserer Züge zeigen Abweichungen zu den geplanten Ankunftszeiten an. Dort erhalten Sie auch aktuelle Informationen zu Anschlussverbindungen Ihres Zuges.

Ihre Ansprüche bei Verspätungen sind im Eisenbahnverkehr einheitlich für alle Verkehrsunternehmen geregelt.

Unabhängig vom genutzten Fahrschein gelten deutschlandweit die allgeimeinen gesetzlichen Fahrgastrechte.
Mit einem Ticket aus dem SH-Tarif kann ggf. die Kundengarantie der NAH.SH vorteilhafter sein, da Entschädigungen bereits ab 20 Verspätungsminuten in Anspruch genommen werden können.

In unserer Rubrik Fahrgastrechte und Kundengarantien haben wir einen Überblick über die geltenden Regeln und Ansprechpartner erstellt.

Die Tarife des Nahverkehrs bieten Gruppentickets für die unterschiedlichsten Bedürfnisse. Schon bei zwei Personen ist z.B. eine Kleingruppenkarte im SH-Tarif oft günstiger als die entsprechenden Einzelfahrscheine. Im SH-Tarif erhalten Gruppen ab 6 Personen zudem einen großzügigen Gruppenrabatt.

Kapazitätshinweise für Gruppenfahrten

Reservierungen oder Sitzplatzgarantien sind für unsere Züge nicht möglich.

Um Engpässe und Komforteinschränkungen zu vermeiden, raten wir größeren Gruppen, ihre Reisezeit außerhalb der Hauptverkehrszeiten morgens zwischen 6 und 9 Uhr sowie nachmittags zwischen 16 und 18 Uhr zu legen.

Üblicherweise gilt: Wenn Sie mit einer größeren Gruppe reisen möchten (ab 20 Personen), empfehlen wir eine Gruppenanmeldung bis 10 Tage vor der Fahrt. Unsere Leitstelle prüft dann die gewöhnliche Auslastung auf der gewünschten Fahrt und gibt Ihnen eine Rückmeldung.

Seit dem 18. September 2015 müssen Fahrgäste am Bahnhof Altona längere Wege am Bahnsteig zum oder vom Zug in Kauf nehmen. Grund sind neue Haltepositionen, die der nordbahn von der Deutschen Bahn vorgegeben werden. Diese liegen bei Zügen, die aus nur einem Zugteil bestehen, in den hinteren Abschnitten der Bahnsteige, so dass sich der Laufweg um rund 100 Meter verlängert.

Hintergrund ist ein geändertes Zugsicherungskonzept, welches unter anderem den Abstand der Zughaltepositionen zu den Ausfahrsignalen vorgibt. Wenn ein Kurzzug bis zum Gleisende in den Bahnhof einfahren würde, könnte dieser bei der Ausfahrt auf dem Weg bis zum Ausfahrsignal soviel Geschwindigkeit aufnehmen, dass sein Bremsweg im Falle einer sogenannten Zwangsbremsung bei haltzeigendem Signal gefährlich lang wäre. Um die Beschleunigungsstrecke für kurze Züge zu verringern, müssen diese nun näher am Signal und damit weiter hinten am Bahnsteig halten.

Mehr dazu auch in unserem Erklärvideo mit Lokführer Levent!

In unseren Zügen ist die Fahrradmitnahme je nach vorhandener Kapazität möglich und in den Mehrzweckbereichen finden bis zu sechs Fahrräder Platz. Wir bitten dafür um Verständnis, dass die Fahrradmitnahme nicht möglich ist, wenn Eltern mit Kinderwagen oder Fahrgäste im Rollstuhl den Platz im Mehrzweckbereich benötigen.
Aufgrund dauerhaft hoher Auslastung kann auf unserer Linie RB 63 Büsum-Neumünster in folgenden Zügen leider grundsätzlich kein Fahrrad mitgenommen werden (gilt Mo–Fr, nur an Schultagen):

Hohenwestedt ab 7:02 Uhr bis Neumünster
Heide ab 7:01 Uhr bis Büsum
Büsum ab 13:31 Uhr bis Heide
Neumünster ab 13:35 Uhr bis Büsum

Darüber hinaus ist Folgendes zu beachten:

  • In der nordbahn und allen anderen Regionalbahn- und Regionalexpresszügen benötigen Sie immer eine gesonderte Fahrradkarte.
  • Die Mitnahme zusammengelegter Klapp- und Faltfahrräder ist immer kostenfrei. Das gilt auch für zusammengeklappte E-Tretroller, mehr im Blogbeitrag.
  • Im hvv gilt außerhalb der nordbahn: Die Mitnahme von Fahrrädern in U-, S-, und A-Bahnen sowie auf vielen Bus- und Fährlinien ist kostenlos aber nur zu bestimmten Tageszeiten erlaubt: Mo–Fr bis 6 Uhr, 9–16 Uhr und von 18 Uhr bis Betriebsschluss, Sa, So + feiertags ganztägig. Weitere Informationen finden Sie beim hvv.

Wir bringen Sie und Ihr Lieblingsstück wieder zusammen! Zur Vereinfachung für alle, die auf der Suche nach verlorenen Gegenständen sind, haben wir eine Fundsachen-Kooperation mit der DB geschlossen. Egal ob sie etwas im Zug oder am Bahnsteig verloren haben, ist auf allen Linien der nordbahn die DB der richtige Kontakt für Sie.

  • Online: www.bahn.de/fundservice
  • Telefonisch: DB Fundservice Hotline Tel. (030) 58 60 20 909 (Ortstarif); Öffnungszeiten: Mo bis Sa 8 – 20 Uhr und So 10 – 20 Uhr

Weitere Informationen.

Sollten rund um den Erwerb Ihres Tickets an unseren Automaten oder im Onlineshop Probleme auftauchen, so wenden Sie sich bitte an uns.

Nutzen Sie dazu entweder die Kontaktdaten, die auf dem genutzten Automaten abgebildet sind, oder unser Kontaktformular.

Grundsätzlich gilt: Fragen oder Reklamationen zum Ticketkauf kann immer nur das Unternehmen klären, bei dem die Fahrkarte gekauft wurde - das also für den von Ihnen gewählten Vertriebsweg zuständig ist: Sofern Sie Ihre Fahrkarte zum Beispiel an einem Automaten der DB oder einer DB-Verkaufsstelle erworben haben, wenden Sie sich bitte dorthin.

Für das Vorgehen bei Reklamationen im Falle von Verspätungen gelten die Regeln der Kundengarantien und Fahrgastrechte. Siehe hierzu den Punkt "Gibt es Schadensersatz bei Verspätungen?".

Die Infrastruktur – also die Gleise und auch die Bahnhöfe – gehören nach wie vor der Deutschen Bahn AG (DB Netz AG). Die nordbahn erbringt mit eigenen Fahrzeugen und eigenem Personal die Betriebsleistung auf dieser Infrastruktur und zahlt dafür Nutzungsgebühren an die DB. Die Ansagen und Anzeigen an den Bahnhöfen werden von der Deutschen Bahn (DB Station&Service AG) gesteuert. Die nordbahn liefert alle notwendigen Daten an die entsprechenden Stellen, damit z. B. Durchsagen an den Bahnhöfen der nordbahn-Linien erfolgen können.

Das Land Schleswig-Holstein organisiert den Schienenpersonennahverkehr in Schleswig-Holstein und koordiniert ihn mit dem Busverkehr. Da es sich um öffentliche Leistungen handelt, werden die Verkehrsleistungen ausgeschrieben. Grundlage dieser Ausschreibungen sind detaillierte Mindestvorgaben, beispielsweise wie viele Züge wann fahren sollen, wie viele Sitzplätze je Zugleistung mindestens zur Verfügung gestellt werden müssen und vieles mehr. Die nordbahn setzt diese Vorgaben des Landes in ihrem Fahrplan um.

Wenn Sie Vorschläge haben, wie das Angebot noch besser an die Bedürfnisse angepasst werden kann, können Sie diese gern an uns richten. Wir sammeln solche Hinweise und leiten sie nach entsprechender Aufbereitung an die NAH.SH für mögliche Änderungen weiter.

Hier gelangen Sie zum Kontaktformular

Fahrpreisanpassungen für den Nahverkehr in Hamburg und Schleswig-Holstein werden weiterhin zentral durch die Verbünde hvv und NAH.SH vorgenommen. Davon ist die nordbahn im gleichen Umfang betroffen wie alle Verkehrsunternehmen in den Verbünden. Preisänderungen für Fahrten in andere Bundesländer und für einige Sondertickets werden durch die DB vorgenommen.