Da liegt es doch nahe, dass man mit dem flotten Flitzer den Weg vom oder zum Bahnhof zurücklegen will. Aber darf man seinen E-Tretroller dann auch im Zug mitnehmen? Handlich genug ist er ja…
Darf man. Derzeit gelten zwei Regeln:
- Die Mitnahme von zusammengeklappten E-Tretrollern ist kostenfrei.
- Ausgeklappte E-Tretroller werden wie ein Fahrrad bewertet und können folglich nur mit gültiger Fahrradkarte mitgenommen werden.
Zu guter Letzt: Wenn ihr das coole Teil auf der Fahrt dabei habt, bitte immer Rücksicht auf andere nehmen und den E-Tretroller im Zug auf dem Boden sicher ablegen oder sicher abstellen.
Stand: Dezember 2019